Eine Hausratsversicherung – unumgänglich für die Mietwohnung

Jeder, der eine Wohnung mieten möchte, sollte vor dem Bezug bereits eine Hausratsversicherung abgeschlossen haben. Schließlich deckt die Hausratsversicherung alle anfallenden Kosten für Einrichtungsgegenstände, Verbrauchsgegenstände oder Gebrauchsgegenstände ab. Darüber hinaus werden auch alle anfallenden Kosten für Aufräumarbeiten, Hotelkosten oder Schutzkosten übernommen.

Welche Schäden werden abgedeckt

Die Hausratsversicherung deckt im Einzelnen alle Schäden ab, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hagel, Vandalismus, Raub oder Einbruch entstehen. Des Weiteren kann man in der Hausratsversicherung den Diebstahl von Fahrrädern, Überspannungsschäden oder Elementarschäden mit versichern lassen. Sollte es in der Mietwohnung einmal zu einem Brand kommen, deckt die Hausratsversicherung alle anfallenden Kosten sowohl für Explosionen, Implosionen, Brand durch ein Elektrogerät oder die Kosten für den entstandenen Schaden durch einen Blitzeinschlag komplett ab. Darüber hinaus kommt die Hausratsversicherung auch bei einem Flugzeugabsturz, welches auf die Mietwohnung stößt auf. Möchte man eine ältere Wohnung mieten, kann es durch die älteren Leitungen leicht schon einmalzu einem Rohrbruch kommen. Dabei ist es dann ganz egal, ob das Rohr wegen dem Alter oder wegen Kälte gebrochen ist, die Hausratsversicherung kommt für den Schaden auf. Allerdings kommt die Versicherung auch für den Schaden auf, wenn das Leitungswasser ohne erkennbaren Grund aus bestimmten Stellen einfach austritt.

Wann übernimmt die Versicherung

Egal ob man eine ältere Wohnung mieten möchten oder sich in einem Neubau eine Wohnung sucht, vor Hagel und Sturmschäden ist man nirgendswo gefeit. Die Hausratsversicherung übernimmt Sturmschäden, wenn die Windstärke bei mindesten 63 km/h liegt. Falls es in der Mietwohnung zu einem Hagelschaden kommt, übernimmt die Versicherung alle entstandenen Schäden, unabhängig von der Größe des Hagelkorns. Möchte man eine Wohnung mieten, ist die Versicherung gegen Diebstahl und Vandalismus unabkömmlich. So übernimmt die Hausratsversicherung alle entstandenen Schäden, wenn sich jemand unerlaubt durch ein Fenster oder mittels eines nachgemachten Schlüssels Zutritt zu der eigenen Mietwohnung verschafft. Ferner übernimmt die Versicherung alle Kosten die einem entstehen, wenn
sich jemand Zugang zu der eigenen Wohnung verschafft und dort mutwillig Sachen zerstört oder beschädigt. Möchte man eine Wohnung mieten, zu der eine Terrasse oder ein Balkon gehört, so zählen diese
komplett zur Wohnung und die Hausratsversicherung übernimmt auch hier die Kosten. Darüber hinaus sind alle in der Mietwohnung lebenden Personen mitversichert.

Foto: Karen Roach – Fotolia

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