Durch die Unfallversicherung schwerwiegende Folgen absichern

Zuerst sei einmal erwähnt, die Unfallversicherung ist für jede private Person eine freiwillige Versicherung. Wer einer Beschäftigung nachgehet, der ist während der Arbeitszeit versichert und auch bei Unfällen abgesichert. Das gilt auch auf dem direkten Weg zur Arbeit und nach Dienstschluss auf dem direktem Weg nach Hause.

Nur der direkte Arbeitsweg ist versichert

Direkter Weg bedeutet dabei ohne Umwege. Wer noch schnell einen Umweg zum Bäcker fährt oder geht und sich sein Frühstück besorgt, der befindet sich nicht auf dem direkten Weg. Nach Dienstschluss muss die Heimfahrt ohne Unterbrechung stattfinden. Mal eben schnell noch in den Laden an der Ecke und schon ist es kein direkter Weg mehr. Das gilt auch für Schulkinder. Während der Zeit des Unterrichts und am Nachmittag im Hort sind die Kinder durch die Schule versichert. Auch auf dem Weg zur Schule und anschließend nach Hause tritt die Unfallversicherung in Kraft. Holt das Kind seine Mitschüler von zu Hause ab und geht dabei einen Umweg, ist es nicht mehr durch die Unfallversicherung der Schule abgesichert. Aber jeder kann seine Gesundheit durch eine private Unfallversicherung absichern.

Familienpolicen

Bei Familien können alle im Haushalt lebenden Personen durch eine Police abgesichert werden. Das betrifft die Hausfrau genauso wie die Großeltern oder Kinder, wenn sie gemeinsam in einem Haushalt leben. Wer nun denkt im Haushalt passieren keine Unfälle und das kann mir nicht passieren, der irrt sich ganz gewaltig. Gerade im Haushalt passieren nämlich die meisten Unfälle, die mit einer Unfallversicherung abgedeckt werden können. Beim Abnehmen oder aufhängen der Gardinen kann die Person von der Leiter rutschen und sich ein Bein brechen. Bei einem komplizierten Bruch ist der Aufenthalt in einem Krankenhaus unerlässlich. Abgesehen vom Verdienstausfall verursacht das Krankenhaus zusätzliche Kosten. Denn jeder gesetzlich Versicherte muss täglich einen bestimmten Betrag zahlen. Diese Kosten werden durch die Unfallversicherung übernommen, wenn man ein Krankenhaustagegeld vereinbart hat. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bekommt der Versicherte noch ein tägliches Genesungsgeld, solange er weiter durch einen Arzt Krankgeschrieben ist.

Gewagte Hobbys können teuer werden

Bei Abschluss der Unfallversicherung sollte man bestimmte Aktivitäten in der Freizeit mit angeben. Manch einer benutzt einen Gleitschirm und will damit die Lüfte erobern. Andere lieben Pferde und unternehmen gern lange Ausritte mit dem eigenen Pferd. Wieder andere haben das Motorrad als Hobby und nehmen an Crossrennen teil. Wer in seiner Freizeit Fußball spielt, setzt sich einem Risiko aus und selbst beim morgendlichen Joggen kann ein Unfall passieren. Alle diese und noch viel mehr Ereignisse und Hobbys tragen zu einem erhöhtem Unfallrisiko bei und diese Risiken kann man durch eine Unfallversicherung absichern. Im schlimmsten Fall kann nach einem Unfall der Tod eintreten. In diesem Fall bekommen die Hinterbliebenen einen festgesetzten Betrag durch die Unfallversicherung ausgezahlt. Damit kann man den Verstorbenen angemessen bestatten und die letzte Ehre erweisen. Hat der Versicherte einen Unfall und muss in einem Krankenhaus stationär aufgenommen werden, dann werden die Kosten durch die Unfallversicherung getragen. Bei längerem Liegen kann es aber anschließend zu einer Lungenentzündung oder Lungenembolie kommen. Verstirbt der Patient an diesen Krankheiten und nicht an den Folgen des Unfalls, werden keine Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt. In diesem Fall wäre eine private Krankenversicherung ebenfalls in Erwägung zu ziehen.

Ähnliche Artikel:

Einen Kommentar schreiben